Wenn Sie in der EU wohnen und ein Fahrzeug aus der EU kaufen, müssen Sie dieses Fahrzeug in der Regel in dem Land, in dem Sie wohnen, anmelden.
Als neuer Eigentümer müssen Sie sicherstellen, dass Folgendes erledigt wird:
- Neue Kennzeichen erhalten.
- Den Eigentumsnachweis mit der Rechnung (bei Kauf von einem professionellen Verkäufer) oder dem Kaufvertrag (bei Kauf von einem privaten Verkäufer) vorlegen.
- Eine TÜV-Prüfung (Hauptuntersuchung) bestehen.
- Den Nachweis über eine bestehende Versicherung vorlegen.
- Kfz-Zulassungs- und Straßensteuern bezahlen.
Da alle unsere Verkäufer verpflichtet sind, eine detaillierte und klare Übersicht über die Dokumentation und etwaige Probleme mit dem Fahrzeug im Voraus bereitzustellen, sollte der Prozess der Eigentumsübertragung relativ unkompliziert sein.
Bitte beachten Sie, dass es zwar eine EU-weite Regelung bezüglich der Fahrzeugzulassung gibt, die lokalen Behörden diese jedoch nicht immer anwenden. Zudem können selbst Regionen innerhalb desselben Landes spezifische Vorschriften haben. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich vor dem Versand des Fahrzeugs bei der zuständigen lokalen Behörde zu erkundigen.
Der Verkäufer muss außerdem die Zulassung in seinem eigenen Land abmelden und das Kennzeichen bei den zuständigen Behörden zurückgeben. Als Käufer müssen Sie die Kosten für die Formalitäten übernehmen, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen wurde.
Es kann vorkommen, dass ein Übereinstimmungszertifikat (CoC) erforderlich ist, das jedoch beim Kauf nicht mit den Unterlagen bereitgestellt wurde. Ein CoC ist ein Dokument, das Informationen über das Fahrzeug enthält, wie die Genehmigungsnummer, die technischen Spezifikationen und weitere Daten, um die freie Verkehrsfähigkeit von Fahrzeugen in der Europäischen Union zu gewährleisten. Dieses kann beim Hersteller angefordert werden, und die Kosten dafür trägt der Käufer. Wenn ein Verkäufer ein CoC besitzt, wird dies in der Objektbeschreibung angegeben. Darüber hinaus haben Fahrzeuge ohne EU-Spezifikation (z. B. Fahrzeuge, die für den amerikanischen oder japanischen Markt hergestellt wurden) sowie umgebaute Fahrzeuge kein CoC. Außerdem benötigt jedes Fahrzeug, das älter als 30 Jahre ist, kein CoC.
Es ist auch möglich, ein historisches Zertifikat für ein Oldtimer-Fahrzeug über die zuständige Behörde (z. B. in Italien die ASI) oder einen Automobilclub zu erhalten.
Wir können Käufern bei der Zulassung ihres Fahrzeugs über unseren vertrauenswürdigen externen Partner behilflich sein. Der Prozess ist unkompliziert und kann nach dem Kauf abgeschlossen werden. Die Fahrzeugzulassung bleibt jedoch in der Verantwortung des Käufers.