Wenn Sie in der EU leben und ein Fahrzeug aus der EU kaufen, müssen Sie das Fahrzeug normalerweise in dem Land anmelden, in dem Sie leben. Als neuer Eigentümer müssen Sie sicherstellen, dass Sie die folgenden Dinge erledigt haben:
- Besorgen Sie sich neue Nummernschilder.
- Weisen Sie nach, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer sind und nutzen Sie dafür die Rechnung (wenn von einem professionellen Verkäufer gekauft) oder den Kaufvertrag (wenn von einem privaten Verkäufer gekauft).
- Bestehen Sie die Fahrzeugkontrolle (TÜV).
- Legen Sie einen Versicherungsnachweis vor.
- Bezahlen Sie die Fahrzeugzulassung und die Kfz-Steuer.
Da alle unsere Verkäufer verpflichtet sind, im Vorfeld einen detaillierten und klaren Überblick über alle Papiere und etwaigen Probleme mit dem Fahrzeug zu geben, sollte die Ummeldung relativ unkompliziert sein.
Bitte beachten Sie, dass es zwar ein EU-weites Gesetz in Bezug auf die Fahrzeugzulassung gibt, die lokalen Behörden davon aber teilweise abweichen können. Darüber hinaus können sich die geltenden Regeln je nach Region innerhalb des selben Land unterscheiden. Wir raten Ihnen daher dringend, sich vor dem Transport des Fahrzeugs bei der zuständigen lokalen Behörde zu erkundigen.
Der Verkäufer hingegen, muss das Fahrzeug im eigenen Land abmelden und das Nummernschild an die zuständigen Behörden zurückgeben bzw. entwerten lassen. Alle Kosten für den Export bzw. die Ummeldung sind vom Käufer zu zahlen, es sei denn, es wird eine entsprechende Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen.
Es kann vorkommen, dass eine Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) erforderlich ist, die aber beim Kauf nicht mit den Unterlagen mitgeliefert wurde. Die Konformitätsbescheinigung ist ein Dokument, das Informationen über das Fahrzeug enthält, wie z. B. die Zulassungsnummer, die technischen Spezifikationen und andere Daten, um den freien Verkehr von Autos innerhalb der Europäischen Union zu ermöglichen. Diese Bescheinigung kann beim Hersteller beantragt werden. Die Kosten dafür sind vom Käufer zu übernehmen. Verfügt ein Verkäufer über ein solches CoC, wird dies in der Losbeschreibung deutlich genannt. Fahrzeuge, die nicht für den europäischen Markt hergestellt wurden (z.B. Fahrzeuge, die für den amerikanischen oder japanischen Markt hergestellt wurden) und umgebaute Fahrzeuge haben kein CoC. Für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, gibt es überhaupt kein CoC.
Es ist auch möglich, ein Oldtimer-Zertifikat über spezielle Behörden (z. B. den ASI in Italien) oder einen Autoclub zu erhalten.