CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) regelt den Handel mit gefährdeten Arten. Bei Catawiki nehmen wir diese Vorschriften ernst, um den Schutz der Wildtiere zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle eingereichten Objekte den geltenden Gesetzen entsprechen.
Wann CITES gilt
CITES gilt weltweit und wird in der EU durch spezifische Verordnungen umgesetzt. Diese Gesetze betreffen viele Arten sowie alle ihre Teile oder Derivate. Der Schutzgrad hängt vom Erhaltungsstatus der Art ab.
Die EU-Gesetzgebung umfasst:
- CITES-Anhänge – globale Artenlisten (I, II, III)
- EU-Anhänge – EU-Übersetzungen der Anhänge (Anhänge A, B, C)
Hinweis: Nationale Gesetze können abweichen, insbesondere außerhalb der EU (z. B. Großbritannien, Norwegen, Schweiz). Prüfen Sie stets die örtlichen Vorschriften.
Was Sie einreichen müssen
Anhang I / Anhang A
Diese Arten sind am stärksten geschützt und erfordern in der Regel:
- EU-Zertifikat (muss Paragraph 19(b): „Kommerzielle Nutzung" ausweisen)
- Bild des Zertifikats, einschließlich:
- Paragraph 1 (Eigentümerangaben)
- Paragraph 19(b)
- Wenn Sie nicht der eingetragene Eigentümer sind, fügen Sie eine schriftliche Genehmigung von diesem bei
Anhang II / Anhang B und Anhang III / Anhang C
Diese Arten erfordern:
- Nachweis der legalen Herkunft
- Ausfuhr- oder Wiederausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes (falls zutreffend)
Besondere Vorschriften
Anforderungen für Antiquitäten
Für CITES-Zwecke:
- Vor 1947 hergestellte Gegenstände können als Antiquitäten gelten
- Elfenbein vor 1900 erfordert ein EU-Zertifikat und einen Gutachtenbericht
Anforderungen für Elfenbein
Wir erlauben kein Elefantenelfenbein nach 1900. Elfenbein vor 1900 ist mit den richtigen Dokumenten erlaubt:
- EU-Zertifikat („Kommerzielle Nutzung")
- Gutachtenbericht, der bestätigt:
- Physische Begutachtung (nicht aus der Ferne)
- Vollständige Beschreibung, Größe und Fotos
- Bestätigung der Herkunft vor 1900
- Unabhängigkeit des Gutachters
- Kontaktdaten und Unterschrift
EU-Vogelschutzrichtlinie
Die Vogelschutzrichtlinie ist eine europäische Richtlinie, die als Reaktion auf die zunehmende Besorgnis über den Rückgang der wildlebenden Vogelpopulationen in Europa aufgrund von Umweltverschmutzung, Lebensraumverlust und nicht nachhaltiger Nutzung verabschiedet wurde.
Nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind alle Vogelarten, die natürlich im Gebiet der EU vorkommen, geschützt. Das bedeutet, dass sie nicht absichtlich getötet, gefangen oder gestört werden dürfen.
Vogelarten, die im europäischen Gebiet natürlich wild vorkommen, sind nur für die Auktion geeignet, wenn:
- Nachgewiesen werden kann, dass sie in Gefangenschaft geboren und aufgezogen wurden. Zum Beispiel ein geschlossener Fußring, der anzeigt, dass sie nicht aus der Wildnis entnommen wurden.
- Die Arten stammen aus Jagd, Wildtiermanagement und Schadenskontrolle. Nur wenn dies nachgewiesen werden kann, z. B. durch eine Jagdlizenz oder eine Ausnahmegenehmigung für diese spezifische Art.
Häufigste Objekte und Arten
a) Elfenbein
- Elefant: Nur vor 1900 mit vollständiger Dokumentation
- Mammut: Nicht CITES, aber Nachweis kann erforderlich sein
- Nilpferd: Anhang II; Nachweis der legalen Herkunft erforderlich
- Walross: Anhang III; innerhalb der EU kein Zertifikat erforderlich
- Nashorn: Komplett verboten
b) Säugetiere
- Grizzly, Braunbär, Gepard, Leopard, Jaguar, Tiger: Anhang I; EU-Zertifikat erforderlich
- Polarbär, Schwarzbär, Löwe, Puma: Anhang II; innerhalb der EU kein Zertifikat erforderlich
c) Reptilien
- Krokodil: Anhang II; artenbezogene Regeln prüfen
- Schlange: Oft nicht CITES; Art prüfen
- Schildkröte, Wasserschildkröte: Viele benötigen Zertifikate
d) Vögel
- Greifvögel, Eulen: Anhang II oder I; meist Zertifikate erforderlich
- Aras, Kakadus: Anhang I; EU-Zertifikat erforderlich
e) Meeresleben
- Muscheln, Korallen, Haie, Sägefische: Meist Anhang II; einige benötigen Zertifikate
- Schildkröten: Anhang I; Zertifikate erforderlich
- Robben: EU-weites Verbot (mit einigen Ausnahmen)
f) Insekten
- Die meisten sind nicht CITES
- Vogelfalter: Anhang II; Einfuhrzertifikate erforderlich
g) Holz
Einige seltene Holzarten sind geschützt. Prüfen Sie stets die aktuellen Listen.
Mehr erfahren
Die CITES-Regeln und -Vorschriften unterliegen regelmäßigen Änderungen und Aktualisierungen. Es ist wichtig, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Überprüfen Sie immer die Anforderungen, bevor Sie Ihr Objekt einstellen.